FAQ – Häufige Fragen
Hier finden Sie die Antworten auf häufige Fragen unserer BesucherInnen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns unter info@wienereistraum.com zu kontaktieren.
Prinzipiell ist der Wiener Eistraum auch bei Regen, Schnee und Wind geöffnet.
Im Falle von Unwettern (Sturm, Hagel, …) muss der Wiener Eistraum jedoch aus Sicherheitsgründen schließen. Etwaige Absagen werden so rasch als möglich auf dieser Website veröffentlicht.
Ein Tipp: BesucherInnen können sich bereits vor der Anreise über die Webcam ein Bild vom aktuellen Wettergeschehen auf dem Rathausplatz machen.
Ja, Sie können bar oder mit Karte zahlen. Die bargeldlose Zahlung bevorzugen wir natürlich.
Auch das Pfand für den Community Distance Marker oder das Schließfach können Sie mit Karte „hinterlegen“. Bei der Rückgabe des Community Distance Markers oder des Schlüssels für das Schließfach erhalten Sie den entsprechenden Betrag bar zurück.
Ja, Kinder mit Jahrgang 2016 und jünger können kostenlos auf den Wiener Eistraum. Die Begleitperson muss jedoch ein Ticket kaufen.
Nein, die Ticketpreise haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Ja, der Schlittschuhverleih steht auch heuer zur Verfügung. Weitere Details finden Sie hier.
24. Dezember 2020 bis inkl. 28. Februar 2021
Von 25.12.2020 bis inkl. 06.01.2021, täglich von 10 bis 19 Uhr
Ab dem 08.01.2021 täglich von 10 bis 21 Uhr
Achtung:
Am 24. Dezember 2020 ist bis 18 Uhr geöffnet
Am 31. Dezember 2020 ist geschlossen
Am 7. Jänner ist nur von 16 bis 21 Uhr geöffnet
Änderungen aufgrund aktueller Verordnungen der Bundesregierung vorbehalten.
Nachdem der Wiener Christkindlmarkt 2020 aufgrund der gesetzlichen Verordnung nicht stattfinden konnte, war es der Stadt Wien ein Anliegen, den WienerInnen und Gästen stattdessen ein attraktives und sicheresBewegungs- und Erlebnisangebot unter freiem Himmel im Zentrum der Stadt zu machen.
Angepasst an die geltenden Verordnungen wird der Wiener Eistraum 2021 ohne Gastronomie betrieben. Die Eisfläche wird wieder rund 8.300 m² betragen, allerdings fallen heuer die Gratis-Übungsfläche sowie die Eisstockbahnen weg. Der Zutritt auf das gesamte Gelände erfolgt mittels Tickets. Während des gesamten Besuchs gelten spezielle Sicherheitsbestimmungen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung von Covid-19.
Folgendes wird es 2020/21 geben:
Eislaufen auf 8.300 m2 inkl. Sky Rink im 1. Stock, große Eisflächen auf dem Rathausplatz und Traumpfaden im Rathauspark
Schließfächer
Ticketverkauf vor Ort
Gratis-Eislaufen für Kinder des Jahrgangs 2016 oder jünger
Gratis-Schulaktion
Musik und Beleuchtung inkl. Radio Wien Live-DJ
Folgendes ist 2020/21 leider nicht möglich:
Gratis Kinder-Übungsfläche
Eisstockbahnen inkl. Chalet
Gastronomie (indoor und outdoor)
Ticketkauf via Web-Shop
Saisonkarten und Saisonschließfächer
Gratis Eislaufen am Eröffnungstag und am letzten Tag
Sollte die Personenkapazität erreicht sein, könnte es passieren, dass SaisonkartenbesitzerInnen, die bereits für ihr Ticket gezahlt haben, keinen Einlass mehr finden. Deshalb werden heuer keine Saisonkarten angeboten.
Bei der Vielzahl an Kleinkindern und deren Begleitpersonen auf einer kleinen Fläche wäre es durchaus schwierig für die Einhaltung der Abstandsregel zu sorgen.
Wir möchten den Wiener Eistraum so sicher wie möglich machen und sehen daher in dieser Saison von Elementen ab, wo sich zu viele Menschen auf wenig Raum sammeln könnten.
Wir möchten den Wiener Eistraum so sicher wie möglich machen und sehen daher in dieser Saison von Elementen ab, wo sich zu viele Menschen auf wenig Raum sammeln könnten.
Ja, selbstverständlich gibt es ein Zugangssystem. Mit Hilfe von Drehkreuzen wird festgestellt, wie viele Personen sich in der Sportstätte befinden.
Aufgrund der Personenbeschränkung wäre ein Webshop nicht zielführend. Bereits im Vorfeld gekaufte Tickets könnten bei einer etwaigen Vollauslastung der Kapazität nicht sofort eingelöst werden. Ein Onlinekauf auch deshalb kein großer Vorteil, weil zum Kauf des Tickets noch eine Registrierung erfolgen muss, die nur vor Ort möglich ist.
Nein, das ist aufgrund der aktuellen gesetzlichen Verordnung nicht möglich.
In den Arkaden unter dem Sky Rink sind jedoch Automaten für Heiß- und Kaltgetränke aufgestellt.
Gemäß aktuell geltender Verordnung ist das Betreten des Wiener Eistraums nur zum Zwecke der sportlichen Ausübung gestattet.
Es dürfen lediglich Erfrischungs- und Heißgetränke in verschlossenen Behältern und Snacks (Obst, Schnitten, Powerriegel, u.Ä.) mitgenommen und konsumiert werden. Wir ersuchen, auf das Konsumieren von anderen Speisen zu verzichten.
BesucherInnen können natürlich jederzeit den Wiener Eistraum verlassen, um außerhalb des Geländes etwas zu essen. Das Ticket behält dabei seine Gültigkeit.
Ja, auf dem gesamten Gelände des Wiener Eistraums sowie in den Anstellbereichen im Außenbereich (Kassa, Registrierung, WC-Anlage) muss ein enganliegender Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden.
Während der Sportausübung auf den Eisflächen muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, außer wenn vorübergehend der Abstand zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt oder der eigenen BesucherInnengruppe angehören, nicht eingehalten werden kann.
Laut aktuell geltender Verordnung müssen pro Gast 10 m2 Fläche zur Verfügung stehen. Durch die enorme Fläche des Wiener Eistraums ergeben sich dadurch praktisch keine Einschränkungen.
Sollte die verordnete Personenobergrenze doch einmal erreicht sein, müssen BesucherInnen unter Umständen kurz warten, bevor ein weiterer Einlass möglich ist.
Aufgrund der aktuellen Verordnung und der enormen Fläche ist nicht oder nur kaum mit Einschränkungen zu rechnen.
Sollten Sie dennoch vorab wissen wollen, ob die Auslastung erreicht ist, können Sie den aktuellen Stand telefonisch unter 01/4090040 erfragen.
Ja, jeder Gast erhält einen eigenen Community Distance Marker.
Der CDM ist während des gesamten Besuchs zu tragen und sollte auch sichtbar sein, damit Sie die optischen, akustischen und haptischen Signale wahrnehmen können, wenn Sie den Abstand zu haushaltsfremden Personen unterschreiten.
Das Gerät dient Ihnen lediglich als Hilfestellung. Für die Wahrung des Abstandes zu anderen Personen gilt weiterhin die Eigenverantwortung.
Nein. Einerseits steht nur eine begrenzte Anzahl an Geräten zur Verfügung, andererseits müssen die vom Gerät gesammelten Kontakte übertragen und der Community Distance Marker neu geladen werden. Wenn Sie den Community Distance Marker mit nach Hause nehmen, kann im Falle einer Corona-Erkrankung kein Contact Tracing durchgeführt werden.
Bitte bringen Sie den Community Distance Marker so rasch wie möglich retour. Der Schalter Registrierung ist täglich bis 15 Minuten nach Eislaufschluss geöffnet.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Community Distance Marker zu retournieren, kontaktieren Sie uns bitte unter info@wienereistraum.com.
Im Falle einer Corona-Erkrankung muss sichergestellt sein, dass die Behörden Sie erreichen können. Nach 28 Tagen werden Ihre Daten automatisch DSGVO-konform gelöscht.
Wenn Sie sich nicht registrieren, können Sie den Wiener Eistraum leider nicht besuchen.
Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für ein eventuelles Contact Tracing der Behörden im Falle einer Erkrankung eines Gastes mit Covid-19 herangezogen. Kontakte in einem Abstand von weniger als 2 Meter für länger als 7,5 Minuten werden den Behörden auf Anfrage übergeben.
Der Community Distance Marker ist nicht in der Lage, genaue Positionen nachzuvollziehen oder aufzuzeichnen. Das Gerät soll Ihnen als Hilfestellung dienen und ist keinesfalls dafür gedacht, Sie zu kontrollieren. Sämtliche Daten (inkl. Name und Telefonnummer) werden automatisch nach 28 Tagen DSGVO-konform gelöscht.
Nein, diese Sorge ist absolut unbegründet. Der Wiener Eistraum ist eine Sportstätte unter freiem Himmel. Sollte ein anderer Gast an Covid-19 erkranken, werden der Behörde alle Kontakte aus Begegnungen dieser Person mit einem Abstand von weniger als 2 Meter für länger als 7,5 Minuten bereitgestellt. Die Behörde entscheidet dann über weitere Schritte.
Wenn Sie die Abstände zu anderen Gästen und MitarbeiterInnen einhalten, kann Ihnen nichts passieren.
Das sind die Richtlinien des Präventions-Konzeptes, welches mit Priv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter abgestimmt wurde. Dieser ist unter anderem für die Stadt Wien beratend tätig und hat bereits im Frühjahr 2020 Corona-Leitlinien für den Kulturbetrieb ausgearbeitet.
Ja, wenn von den Behörden eine diesbezügliche Verordnung erlassen wird, die den Betrieb einer Sportstätte im Freien nicht mehr zulässt.